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Bürokratie-Irrsinn: Selbst die Mülltonne muss fotografiert werden | Politik

Die Politik kommt beim Bürokratie-Abbau nicht recht voran. Stattdessen: Großer Streit darüber, wie das Regelwirrwarr entwirrt werden soll.

Justizminister Marco Buschmann (46, FDP) versucht es mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV. Zusätzlich stellte er kürzlich eine Anti-Bürokratie-Verordnung vor, die 22 Mio. Euro an Entlastung bringen soll.

Das Problem: Bis darüber entschieden wird, müssen sich die Unternehmen weiterhin mit Sinnlos-Vorschriften herumschlagen, kostbare Zeit verplempern. Immer wieder beklagen sie, in Vorschriften zu versinken. Besonders nervig: Einige sind so absurd, dass man sich fragt – wer hat sich das eigentlich ausgedacht?

Und sie zeigen vor allem: Viel Zeit geht für Klein-Klein und Plemplem flöten. Selbstverständlichkeiten sind bis ins Detail geregelt.

DAS sind die irrsten Regeln

▶︎ Eine Malerei etwa muss ihre Mülltrennung dokumentieren. Bedeutet: Jede Mülltonne im Betrieb muss so fotografiert werden, dass der genaue Standort zu erkennen ist.

▶︎ Jedes elektrische Gerät (z. B. Radio, Kaffeemaschine) muss JÄHRLICH von einem zugelassenen Elektriker überprüft und dokumentiert werden. Dazu muss eigens ein Protokoll erstellt und ein Aufkleber an jedes Gerät angebracht werden. Bei kleinen Mittelständlern (rund 50 Mitarbeiter) entstehen dadurch Extra-Kosten von 10 000 Euro – pro Jahr!

▶︎ Malerbetriebe nutzen Sand, wie er auch am Strand vorkommt. Doch im Betrieb gilt plötzlich: Gefahrstoffverordnung für Krebs erzeugende Stoffe anwenden! Bedeutet: Arbeitsplatz absaugen, Staubmasken tragen, Sicherheitsinformationsblatt gut sichtbar aufhängen.

▶︎ Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern Kappen bereitstellen und darauf hinweisen, die bitte auch draußen als Sonnenschutz zu tragen.

▶︎ Warnung vor Glatteis: Wird’s kalt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Angestellten vor besonders glatten Böden zu warnen.

▶︎ Soll innerhalb eines Raumes eine Werksmaschine umgestellt werden, muss darüber die Umweltbehörde informiert werden.

▶︎ Alle drei Monate müssen die Führerscheine der Mitarbeiter, die Betriebsfahrzeuge lenken, kontrolliert werden.

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